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Steuersätze für Roller & Motorräder

KFZ-Steuer Motorrad Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.

125ccm 9,20 EUR
250ccm 18,40 EUR
300ccm 22,08 EUR
450ccm 33,12 EUR
500ccm 36,80 EUR
600ccm 44,16 EUR
650ccm 47,84 EUR
750ccm 55,20 EUR
900ccm 66,24 EUR
1000ccm 73,60 EUR
1100ccm 80,96 EUR
1400ccm 103,04 EUR

Angaben ohne Gewähr. Maßgebend ist der tatsächliche Hubraum lt. Zulassungsbescheinigung, nicht die Verkaufsbezeichnung.

Führerscheinklassen

   
   
Führerscheinklasse Beschreibung
B Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5
Mofa maximal 25 km/h, einsitzig Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
M ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
Motorrad maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
A1 LEICHTKRAFTRÄDER
Motorradbis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
A beschränkt MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Motorradbis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
A unbeschränkt SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorradüber 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugebauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) mit Motoren-/Antriebsarten: Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung

KFZ Steuer für Quads